Sicherheitsbeleuchtung, wenn der Strom ausfällt

Beleuchtete Rettungs- und Fluchtwege

Der Strom fällt aus und mit dem Stromausfall wird überall dunkel. Diese Situation verursacht schnell Unbehagen bis hin zu Panik. Entsteht der Stromausfall durch ein Unglück, wie zum Beispiel einen Brand, kann die Situation schnell lebensgefährlich werden. In diesen Fällen schaltet sich die Sicherheitsbeleuchtung und entschärft die Situation. In (fast) allen gewerblich genutzten Gebäuden ist eine Sicherheitsbeleuchtung und Notbeleuchtung vorgeschrieben.

Verschiedene Arten der Sicherheitsbeleuchtung

Die allgemeine Sicherheitsbeleuchtung beleuchtet Flucht- und Rettungswege. Bekannt ist das laufende Männchen auf einem beleuchteten grünen Schild, das den schnellsten Weg zum Ausgang weist. Die Sicherheitsbeleuchtung wird auch in Gängen und Räumen installiert und soll Orientierung in der Dunkelheit schaffen. Diese Art der Sicherheitsbeleuchtung wird auch Antipanikbeleuchtung genannt. Die Notbeleuchtung wird an Arbeitsplätzen installiert an denen Arbeitsprozesse sicher weitergeführt und / oder beendet werden müssen. Dazu müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenrichtlinien erfüllt werden.

Vorgaben für die Installation der Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitsleuchten müssen mit mindestens 2 m Abstand zum Boden angebracht werden und Fluchtwege müssen mindestens 2 m breit ausgeleuchtet sein. An allen Notausgängen muss eine Beschilderung und eine Notbeleuchtung angebracht werden. Richtungsänderungen der Fluchtwege, Kreuzungen von Fluren und Gängen müssen gut sichtbar ausgewiesen sein. An allen Erste-Hilfe-Stationen und Feuerlöschern wird ein Notlicht angebracht. Außerhalb des Gebäudes muss der Bereich ausreichend gekennzeichnet sein, sodass Personen den gesicherten Bereich erreichen.

Die allgemeine Sicherheitsbeleuchtung muss für mindestens drei Stunden über eine  netzunabhängige Stromversorgung sichergestellt sein. Die Nennbetriebsdauer der Rettungswege liegt dabei bei einer Stunde.

Vorgaben für die Beleuchtungsstärke

Da die Sicherheitsbeleuchtung nicht der Allgemeinbeleuchtung entspricht, kommen in der Regel leistungsschwächere Leuchtmittel zum Einsatz. Auch für die Beleuchtungsstärke ist in DIN Normen geregelt. Die Mindestbeleuchtungsstärke liegt bei mindestens 1 Lux auf der Breite des Fluchtweges und in den Räumen, in denen Personen arbeiten. Außerdem ist eine maximale Abweichung in der Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke von 40:1 zu vorgegeben. Das ist sinnvoll, da es bei starken Hell-Dunkel-Unterschieden zu einer Verringerung der Sehkraft kommt.

Sicherheitsbeleuchtung in Berlin & Brandenburg

Sicherheitsbeleuchtung Berlin & Brandenburg sollte immer von einem Elektrofachbetrieb geplant und installiert werden. Der Elektrofachbetrieb verfügt über alle Kenntnisse der Normen und Vorschriften und das Know-how zur fachgerechten Installation und Montage. Ob einzelne Module oder die komplette Ausstattung des Gebäudes mit Sicherheitsbeleuchtung, der Elektrofachbetrieb ist immer der richtige Ansprechpartner. Planung, Errichtung und Inbetriebnahme gehören in die Hände eines Fachmanns.